Defibrillatoren retten Leben
Automatische Externe Defibrillatoren (AEDs) sind so konzipiert, dass Sie im Notfall von jedem Ersthelfer sowie auch durch jeden Laien - einfach und schnell angewendet werden können.
Eine wichtige Ausnahme, sieht das Bereitstellen eines solchen Gerätes vor.
In Deutschland unterliegen Defibrillatoren der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). Diese gibt vor, dass ein Defibrillator nur betrieben werden darf, wenn dazu die notwendige Befugnis erteilt wurde (siehe in MPBetreibV § 10 Abs. 1).
Diese Erlaubnis wird durch eine „Geräte-Einweisung“ geregelt, welche ausschließlich durch den Hersteller selbst oder durch eine durch ihn befugte Person durchgeführt werden darf.
Was beinhaltet eine solche Einweisung?
Der Defibrillator wird am Standort einer Funktionsprüfung unterzogen und in Betrieb genommen
Es wird in die sachgerechte Handhabung, Anwendung und Instandhaltung des Defibrillators eingewiesen
Eine Einweisung kann auch optimal mit einem Erste-Hilfe-Kurs kombinieren. Selbstverständlich erhalten Sie eine schriftliche Bescheinigung über diese Einweisung, um diese, wenn nötig, belegen zu können.
Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV)
§ 10 Betreiben und Anwenden von ausgewählten aktiven Medizinprodukten
Einweisungsgebühr: 120,00 Euro zzgl. Fahrtkosten
Preis ist ohne MwSt.
Sie haben bereits ein Defibrillator?
Bitte teilen Sie bei einem vorhanden Defibrillator folgende Parameter mit:
1. Seriennummer
2. Haltbarkeit von Klebeelektroden
3. Haltbarkeit der Batterie